| Erklärungen / Übersetzungen von häufig genutzten Begriffen |
- Asset-Deal
Grundform des Unternehmenskaufs, bei dem die Vermögensgegenstände einzeln übertragen werden. Anwendungsbereiche sind der Verkauf einzelkaufmännischer Unternehmen und die Veräußerung von Unternehmens- oder Betriebsteilen (Teilbetrieben) >Singularsukzession. Den Gegensatz zum Asset-Deal bildet der so genannte >Share-Deal. - Assets
Vermögenswerte - Betriebsübergang
Beachte § 613 a BGB, Verplichtung gegenüber Arbeitnehmern bezüglich Information und Rechte der Arbeitnehmer (wichtiges Thema, rechtzeitig mit Fachanwalt klären) - Binding Offer
Verbindliches Kaufpreisangebot des Käufers, welches nach der Due Diligence abgegeben wurde und meistens zeitlich begrenzt gültig ist. - Blindprofil
Es ist die Beschreibung eines Unternehmens ohne Nennung des Namens, mit Angaben von Schlüsselinformationen zur Vorentscheidungsfindung potentieller Käufer. - EBIT
(Earnings before interest and tax) Gewinn vor Zinsen und Steuern - Exit - Unternehmenssuche (Kauf)
Überlegung zu einem Weiterverkauf zu einem späteren Zeitpunkt. - Due Diligence
Die Due Diligence ist ein Prüfungsvorgang auf den verschiedensten Ebenen des Unternehmens, das heißt Verträge, Umwelt, Markt etc. Es ist eine Prüfung durch den Verkäufer und dessen Beauftragte aller Vorgänge und Verpflichtungen des Unternehmens. Es ist eine Prüfung aller Vorgänge und Verpflichtungen des Unternehmens durch den Verkäufer und dessen Beauftragte. - Einzelrechtsnachfolge
(Singularsukzession) Wegen des im Sachenrecht geltenden Spezialitätsprinzips bezieht sich die Rechtsnachfolge regelmäßig nur auf bestimmte einzelne Sachen und Rechte (>Asset-Deal). Gegenteil der Einzelrechtsnachfolge ist die >Gesamtrechtsnachfolge. - Gesamtrechtsnachfolge
(Universalsukzession) Der unmittelbare Übergang eines Vermögens mit allen Rechten und Verpflichtungen auf den Gesamtnachfolger, der damit in die Stellung seines Rechtsvorgängers eintritt. Wichtigster Fall der Gesamtrechtsnachfolge ist der Erbfall. - Informationsmemorandum
Siehe Offering memorandum - Intermediaries
Berater, die beim Verkauf oder auch Kauf des Unternehmens dazwischengeschaltet sind. - IPO
Initial public offer = Börsengang (vereinfacht) - Kaufpreisbestimmung
Die theoretische Bestimmung des Kaufpreises oder auch Bewertung eines Unternehmens kann nach verschiedenen Methoden vorgenommen werden. Hierüber gibt es ausführlich Literatur. Es gibt aber auch vereinfachte Verfahren, wie das Multiple des Ebit oder auch des Umsatzes, welche Anhaltspunkte für eine Kaufpreisspanne geben.
Wichtig ist: Der Kaufpreis ist der Preis, welchen ein Käufer bereit ist zu bezahlen. Er kauft die von ihm eingeschätzte Zukunft mit ihren Chancen und ihrem Nutzen. - Konfliktmanagement
Verkäufer und Käufer schätzen Chancen und Risiken unterschiedlich ein. Das Gleiche gilt für die Bewertung des Unternehmens und den damit verbundenen Verkaufspreis. Gerade diese Phasen erfordern Einfühlungsvermögen und Verständnis für beide Seiten, in welchem der M&A Berater vermittelt. - LBO
(Leveraged Buy-Out) Finanzierung des Unternehmens durch zukünftige Gewinne und Bezahlung des Preises aus diesen zukünftigen Gewinnen. - Letter of Intent
Absichtserklärung, in welcher der Kaufpreis und die Übergangsmodalitäten festgehalten sind.Vorstufe des Kaufvertrages. Wird vom Käufer und Verkäufer ausgehandelt und unterschrieben. - M & A
(Mergers & Acquisitions) Verschmelzung, An- und Verkauf von Unternehmen. - Management Buy-Out (MBO)
Erwerb eines bestehenden Unternehmens durch interne Führungskräfte. Die eigenen Führungskräfte kaufen das Unternehmen und übernehmen als Kapitaleigner auch die Geschäftsführung. - Management Buy-In (MBI)
Erwerb eines bestehenden Unternehmens durch externe Führungskräfte. Die Problematik der Beschaffung von Kapital ist gleich bei MBI und MBO. In den meisten Fällen fehlt bei den Kandidaten das Eigenkapital als Basis für die zusätzliche Aufnahme von Krediten zur Zahlung des Kaufpreises. - Mediation
Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien - Medianden genannt - wollen mit Unterstützung einer dritten unparteiischen Person (Mediator) zu einer einvernehmlichen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. - Non binding offer
Unverbindliches Kaufpreisangebot des Käufers als Entscheidungsbasis für weiterführende Gespräche/Verhandlungen, wie Due Diligence etc. - Offering Memorandum
Verkaufsmemorandum/Informationsmemorandum Das Unternehmen, welches zum Verkauf ansteht, muß präsentiert werden wie ein Produkt, welches das Unternehmen verkauft. Der potentielle Kaufinteressent muß informiert werden. Deshalb ist es notwendig, anhand von Checklisten Daten zu erfassen und dann einen Verkaufsprospekt zu erarbeiten. Dieser umfasst u. a.:- Die Beschreibung des Unternehmens
- Das Personal mit Darstellung der Funktion, des Alters und der Betriebszugehörigkeit
- Marketing und Vertrieb einschließlich Vertriebsorganisation, Preispolitik, Marketingmaßnahmen, Export etc. Produktion, Herstellung einschließlich Beschreibung der Produktionsabläufe, Produktionsflächen, Patente
- Fabrikgebäude und Liegenschaften
- Produktlinien
- Die Finanzentwicklung in der Vergangenheit, alternative Zukunftsplanungen
- Die Vorteile für den Investor / Käufer
- Retainer
Ein Festbetrag, der mit dem Verkäufer oder auch Käufer vereinbart wird. - Share-Deal
(Beteiligungskauf) Beim Share-Deal wird das Unternehmen mit seinem Rechtsträger (im Regelfall eine handelsrechtliche Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) veräußert. Gegenstand des Kaufvertrages sind die Beteiligung des Verkäufers am Rechtsträger und die damit verbundenen Gesellschafterrechte (>Asset-Deal). - Singularsukzession
>Einzelrechtsnachfolge - Substanzwert
Dieser Wert entspricht dem Gegenwartswert des betriebsnotwendigen Anlage- und Umlaufvermögens. Er gleicht dem Preis, den ein Erwerber für Grundstück, Gebäude, Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Geräte und Warenlager im heutigen Zustand bezahlen müßte. - Vertraulichkeitserklärung (VE), auch Geheimhaltungsvereinbarung genannt.
Der Vorteil, mit einem Merger & Akquisition Berater zusammenzuarbeiten, liegt darin, dass dieser das Unternehmen potentiellen Käufern anonym, das heißt ohne Nennung des Firmennamens, der Adresse etc. anbietet, um festzustellen, inwieweit dort überhaupt Interesse am Zukauf besteht. Erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung mit einem potentiellen Interessenten erhält dieser den Namen des zu verkaufenden Unternehmens und das Informationsmemorandum. Hierdurch ist sichergestellt, dass das Unternehmen nicht am Markt ist, sondern nur gezielten Interessenten angeboten wird und diese verpflichtet sind, die Informationen vertraulich zu behandeln.
